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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13 (https://dejure.org/2013,47063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.2013 - 5 Sa 312/13 (https://dejure.org/2013,47063)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 2013 - 5 Sa 312/13 (https://dejure.org/2013,47063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgrund günstigerer arbeitsvertraglicher Regelung; Feststellungsantrag zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses bei fehlendem Änderungsvorbehalt im Arbeitsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgrund günstigerer arbeitsvertraglicher Regelung; Feststellungsantrag zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses bei fehlendem Änderungsvorbehalt im Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Günstigere einzelvertragliche Nichtregelung einer Altersgrenze geht der Betriebsvereinbarung vor

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Dem stehe insbesondere nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - entgegen, denn die insoweit zu beurteilenden Lebenssachverhalte seien nicht vergleichbar.

    Mit der Entscheidung des BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - sei die bislang unterschiedlich beurteilte Rechtsfrage, ob Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen überhaupt wirksam vereinbart werden könnten, abschließend geklärt.

    Der Kläger wiederholt sein erstinstanzliches Vorbringen und hebt insbesondere hervor, das vom Arbeitsgericht gefundene Ergebnis lasse sich mit der Entscheidung des BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - nicht rechtfertigen.

    Dieser Vorbehalt kann ausdrücklich, bei entsprechenden Begleitumständen auch stillschweigend erfolgen; dies gilt auch im Hinblick auf etwaige Altersgrenzen (BAG 05.03.2013, NZA 2013, 916).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - (NZA 2013, 916).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Individualvertragliche Vereinbarungen haben gegenüber der Betriebsvereinbarung Vorrang, soweit sie eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthalten (BAG 16.09.1986 NZA 1987, 168; 21.01.1989 NZA 1990, 351).

    Zwar kann durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung auch dann eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung wirksam, d. h. insbesondere ohne Verletzung des Günstigkeitsprinzips abgelöst werden, wenn diese insgesamt den Vorbehalt einer kollektiv-rechtlichen Abänderung enthält, also "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet ist (BAG 16.11.2011, NZA 2012, 349; GS 16.09.1986, NZA 1987, 168).

    Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 a, b der Gründe, BAGE 53, 42).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19, BAGE 139, 156).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 20, BAGE 139, 156).

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Zwar kann durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung auch dann eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung wirksam, d. h. insbesondere ohne Verletzung des Günstigkeitsprinzips abgelöst werden, wenn diese insgesamt den Vorbehalt einer kollektiv-rechtlichen Abänderung enthält, also "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet ist (BAG 16.11.2011, NZA 2012, 349; GS 16.09.1986, NZA 1987, 168).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Durch Nr. 3 der Einstellungsmeldung sollte nicht eine auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenze abbedungen werden, sondern vielmehr nur klargestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis nicht nur für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird (BAG 08. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 23, BAGE 136, 270).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen gehen daher den belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vor (BAG 06. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, BAGE 124, 323).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Individualvertragliche Vereinbarungen haben gegenüber der Betriebsvereinbarung Vorrang, soweit sie eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthalten (BAG 16.09.1986 NZA 1987, 168; 21.01.1989 NZA 1990, 351).
  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Es kann sogar ein stillschweigender Ablösungsvorbehalt in Betracht kommen, insbesondere wenn die vertragliche Einheitsregelung nicht schriftlich abgefasst worden ist und sich aus den Begleitumständen der Entstehung ergibt (z. B. kollektiv-rechtlicher Ursprung der Einheitsregelung, Mitwirkung des oder in Abstimmung mit dem Betriebsrat), dass eine etwaige Ablösung durch kollektiv-rechtliche Regelungen möglich sein soll (BAG 23.10.2001, NZA 2003, 986).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
    Die Nichtregelung einer fest bestimmten Altersgrenze im Arbeitsvertrag ist aber günstiger als die kollektive Norm einer Betriebsvereinbarung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses z. B. zum 65. Lebensjahr (Altersgrenzenregelung; vgl. EuGH 16.10.2007 ZTR 2007, 672; BAG 18.06.2008 AP Nr. 48 zu § 14 TzBfG) vorsieht.
  • ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21

    Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer

    Nach anderer Auffassung ist zu differenzieren: Wenn zur Zeit des Vertragsschlusses keine Altersgrenze im Betrieb aufgrund Kollektivvereinbarung existiert, hat ein unbefristeter Vertrag bewusst keine Altersgrenze, da die Parteien genau diese Rechtsfolge vereinbart haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.11.2013 - 5 Sa 312/13, so auch Kock, NJW 2017, 1980 ff.).
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